Bei der Fahrt aus der Schweiz nach Deutschland ist dem Zoll ein Ehepaar aufgefallen, bei dem der Zoll dann auch tatsächlich 4,5 Kilo Gold im Auto gefunden hat.... Die Goldeinfuhr nach Deutschland ist bekanntlich nicht verboten, auch fällt keine Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll an. Goldbarren gelten beim Zoll auch nicht als Zahlungsmittel, sodaß es auch keine Strafe wegen Nichtangabe gab, allerdings war der Zollbeamte so freundlich, das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu informieren, die jetzt sicherlich überprüfen werden, ob sie nicht doch noch eine Steuer finden, die man berechnen könnte:
http://www.pz-news.de/Home/Nachrichten/S…_pageid,26.html
Lerne: Gold bewahrt man am besten zuhause auf und bewegt es nicht über Landesgrenzen.