You are not logged in.

Navigation

Not Yet Registered?

Dear visitor, welcome! To use all features of this page, you should consider registering. If you are already registered, please login.

Links

1

Monday, March 1st 2010, 8:49am

Verbrauchern muß man gem. Gerichtsurteil keine Rechnung ausstellen

Ich dachte bisher immer, Verbraucher haben das Recht vom gewerblichen Verkäufer eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten... das hat ein Gericht jetzt anders gesehen:

http://www.internetrecht-rostock.de/onlinerechnung.htm

CDN

Intermediate

Posts: 338

Occupation: Münzgroßhändler

  • Send private message

2

Wednesday, March 3rd 2010, 10:13pm

Alle uns bekannten seriösen Edelmetallhändler stellen eine Rechnung aus.

Alle uns bekannten seriösen Edelmetallhändler stellen eine ordnungsgemäße Rechnung aus. I.d.R. ungefragt. Diese wird entweder mit der Ware versandt/übergeben oder unabhängig davon versandt.

Um die Steuerfreiheit des Wertzuwachses nach einem Jahr Haltezeit nachweisen zu können, ist ein Kaufnachweis von unschätzbarem Vorteil.

Desweiteren sind Fälle bekannt, wo Polizei oder Zoll bei Hausdurchsuchungen (auch bei bis dahin unbescholtenen Bürgern) Münzsammlungen beschlagnahmt hat, da man deren rechtmässiges Eigentum nicht nachweisen konnte. Niemand zwingt einen jedoch, beides an einem Ort aufzubewahren.

Schwierig ist auch der denkbare und auch schon vorgekommene Fall, wo Einbrecher eine Münzsammlung oder Edelmetallansammlung klauen und die Polizei erst viel später den Dieb festnimmt, Teile der Beute beschlagnahmt, - man dann aber nicht beweisen kann, daß man selber der Eigentümer ist :-)

Solche Ware findet sich dann bei www.zoll-auktion.de oder www.justiz-auktion.de wieder und der Erlös fällt an den Staat....