Alle uns bekannten seriösen Edelmetallhändler stellen eine ordnungsgemäße Rechnung aus. I.d.R. ungefragt. Diese wird entweder mit der Ware versandt/übergeben oder unabhängig davon versandt.
Um die Steuerfreiheit des Wertzuwachses nach einem Jahr Haltezeit nachweisen zu können, ist ein Kaufnachweis von unschätzbarem Vorteil.
Desweiteren sind Fälle bekannt, wo Polizei oder Zoll bei Hausdurchsuchungen (auch bei bis dahin unbescholtenen Bürgern) Münzsammlungen beschlagnahmt hat, da man deren rechtmässiges Eigentum nicht nachweisen konnte. Niemand zwingt einen jedoch, beides an
einem Ort aufzubewahren.
Schwierig ist auch der denkbare und auch schon vorgekommene Fall, wo Einbrecher eine Münzsammlung oder Edelmetallansammlung klauen und die Polizei erst viel später den Dieb festnimmt, Teile der Beute beschlagnahmt, - man dann aber nicht beweisen kann, daß man selber der Eigentümer ist :-)
Solche Ware findet sich dann bei
www.zoll-auktion.de oder
www.justiz-auktion.de wieder und der Erlös fällt an den Staat....