Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen:
Auch wenn man das private Büro zuhause nicht hauptberuflich für seinen Beruf nutzt, darf man die Kosten als Werbungskosten geltend machen... das hatten viele Finanzämter in der Vergangenheit etwas anderes gesehen und der Gesetzgeber anders geregelt.
Die bis dato geltende Regelung wurde als verfassungswidrig eingestuft. Danach durfte das Büro nur dann abgesetzt werden, wenn es den MITTELPUNKT der beruflichen Tätigkeit dargestellt hat....
Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr kassiert. Millionen von Steuerbescheiden müssen nunmehr korrigiert werden
Da wünsche ich doch den Finanzämtern viel Spaß bei der Nachbearbeitung...
http://www.focus.de/finanzen/steuern/ste…aid_535641.html