Interessant ist, daß es mittlerweile ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der angeblich vergewaltigten Freundin gibt, dieses sagt wohl aus, daß der von ihr geschilderte Tathergang unwahrscheinlich bis unmöglich sei und die Zeugin in mindestens zwei Punkten nachweislich die Unwahrheit gesagt habe, was sie später (in der vierten Vernehmung) wohl auch bestätigt habe.
Insoweit darf man gespannt sein, was bei einem möglichen späteren Prozess, wenn es denn einen gibt, herauskommt.
Als sicher dürfte gelten, daß der Staatsanwalt die Anklage möglicherweise etwas verfrüht gestellt hat, da er noch nicht einmal das Ergebnis des Gutachtens abgewartet hat. Ungewöhnlicher Fall. Da bin ich ja mal gespannt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,698984,00.html
Auch die Art der Verletzungen werden als untypisch eingestuft, sind weder typisch für Eigen- , noch für Fremdverletzungen....