Tausende Gastwirte hatten sich gedacht, sie kleben einen Zettel "Raucherclub" an die Eingangstür und schon darf man da rauchen... das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster gekippt:
Eine Umwandlung von Gaststätten in NRW in einen sogenannten "Raucherclub" ist eine unzulässige Umgehung des Rauchverbots und damit verboten (Az 4B1771/10)
Die Entscheidung fiel in einem Eilbeschluß, jetzt muß abgewartet werden, ob auch in der Hauptsache so entschieden wird. In Nordrheinwestfalen gibt es ungefähr 33.000 Raucherclubs, ein Schelm, wer Böses dabei denkt...